Hygienekonzepte
Wir bieten Ihnen ein maßgeschneidertes Hygienekonzept, mit dem wir Sie bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben unterstützen
Für die Sicherstellung des betrieblichen Hygienestandards empfehlen wir Ihnen folgende Leistungen:
- Hygiene Beratung vor Ort
- Optimierung der Betriebshygiene (Sanierung)
- Hygiene Schulung vor Ort
- Hygiene Audit
- Validierung von Wasch- und Desinfektionsprozesse gemäß gesetzlicher Vorgaben
Hygiene Monitoring
Neben der Validierung ist in unserem Servicepaket eine Beratung enthalten. Diese kann etwa eine kurze Personalunterweisung zur Händehygiene beinhalten, aber auch allgemeine Hinweise zur Betriebshygiene oder Hilfestellung bei der Erstellung von Hygieneplänen bieten wir an. Außerdem erhalten Sie von uns den Prüfbericht des Hygieneinstitutes, die Dokumentation der Thermologgeraufzeichnung, eine kurze Dokumentation unseres Besuches bei Ihnen und Ihr BÜFA Hygienezeugnis, welche Sie Ihren Kunden vorlegen oder im Betrieb aushängen können.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Durchführung von Hygiene Audits sowie umfassende Hygienetrainings Ihres Personals in Theorie und Praxis an, welche ebenfalls von unseren BÜFA Hygienebeauftragten durchgeführt werden.
Hygiene Schulung
Die Anforderungen für die Aufbereitung von Wäsche aus hygienisch sensiblen Bereichen sind in einer Vielzahl von Verordnungen, Richtlinien und Normen definiert. Dazu gehört auch, dass die Mitarbeiter der Wäscherei über die Bedeutung hygienischer Maßnahmen bei der Bearbeitung von Wäsche in angemessenen Zeitabständen, jedoch min. einmal jährlich, unterrichtet werden. Um dem mit der Aufbereitung beauftragten Personal die erforderliche Sachkenntnis zu vermitteln, unterweisen wir Ihr Personal hinsichtlich der erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln. Dazu gehört die Hände- und Personalhygiene, die Umsetzung der Vorgaben aus dem Hygieneplan, Grundkenntnisse der Mikrobiologie sowie weitere Aspekte, die den Personal- und Arbeitsschutz betreffen (u.a. TRBA 250, DGUV Regel 100-500, DGUV Information 203-084 etc.) Neben einer theoretischen Unterweisung bieten wir auch Hilfestellung für die praktische Umsetzung an.Hygiene Audit
Die Anforderungen für die Aufbereitung von Wäsche aus hygienisch sensiblen Bereichen sind in einer Vielzahl von Verordnungen, Richtlinien und Normen definiert. Wäsche aus dem Gesundheitswesen inkl. Krankenhäuser, Alten-und Pflegeheimen und Praxiswäsche unterliegt u.a. der DGUV Regel 100-500, der DGUV Information 203-084 sowie der RKI-Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention. Die sachgemäße Wiederaufbereitung von HACCP-Arbeitsbekleidung aus Lebensmittelbetrieben wird u.a. in DIN 10524:2020-06 konkretisiert und dient den Wäschereiunternehmen zur Orientierung, um den gesetzlichen Vorgaben entsprechen zu können. Im Rahmen einer Betriebsbegehung bieten wir Ihnen wahlweise die Vorbereitung auf die Prüfung zur Erfassung Ihres geforderten Hygienestatus oder die Optimierung Ihres bereits bestehenden Hygienemanagements. In Anlehnung an DIN EN 14065 werden unter Zuhilfenahme einer Checkliste die örtlichen Gegebenheiten, der Betriebsablauf und die einzelnen Prozessschritte bei der Bearbeitung Ihrer Textilien dokumentiert und daraus folgend Empfehlungen für eine sachgemäße Wäschepflege nach dem Stand der Technik abgeleitet.Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung?
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