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Labor - BÜFA

Hygiene Audit

Die Anforderungen für die Aufbereitung von Wäsche aus hygienisch sensiblen Bereichen sind in einer Vielzahl von Verordnungen, Richtlinien und Normen definiert.

Wäsche aus dem Gesundheitswesen inkl. Krankenhäuser, Alten-und Pflegeheimen und Praxiswäsche unterliegt u.a. der DGUV Regel 100-500, der DGUV Information 203-084 sowie der RKI-Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention.

Die sachgemäße Wiederaufbereitung von HACCP-Arbeitsbekleidung aus Lebensmittelbetrieben wird u.a. in DIN 10524:2020-06 konkretisiert und dient den Wäschereiunternehmen zur Orientierung, um den gesetzlichen Vorgaben entsprechen zu können.

Was passiert bei einem Hygiene Audit?


Im Rahmen einer Betriebsbegehung bieten wir Ihnen wahlweise die Vorbereitung auf die Prüfung zur Erfassung Ihres geforderten Hygienestatus oder die Optimierung Ihres bereits bestehenden Hygienemanagements.

In Anlehnung an DIN EN 14065 werden unter Zuhilfenahme einer Checkliste die örtlichen Gegebenheiten, der Betriebsablauf und die einzelnen Prozessschritte bei der Bearbeitung Ihrer Textilien dokumentiert und daraus folgend Empfehlungen für eine sachgemäße Wäschepflege nach dem Stand der Technik abgeleitet.


Weitere Dienstleistungen, die sich aus der Empfehlung während eines Hygiene Audits ergeben können


Besteht die Notwendigkeit einer Validierung zur Absicherung Ihrer aufbereiteten Textilqualität im Einklang mit nationalen Vorgaben bietet sich unser Hygiene Monitoring an.

Um dem mit der Aufbereitung beauftragten Personal die erforderliche Sachkenntnis zu vermitteln, empfehlen wir unsere Hygiene Schulung.

Als vorbeugende Maßnahme, aber auch zur Verbesserung der Maschinenhygiene, hat sich unser Produkt Lizerna Clear im Rahmen einer Sanierung etabliert.